Wie stehen Sie zu den Plänen des Innenministeriums ein Sonderregister für alle Personen einzuführen die das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen haben?
Sehr geehrter Herr Auernhammer, laut dem Referentenentwurf "Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen" sollen alle Personen die das SBGG in Anspruch genommen haben registriert werden.
Wie stehen Sie dazu, auch im Hinblick wozu solche Listen über Minderheiten währender NS-Zeit geführt haben?

Sehr geehrter Herr S.,
das Register dient der eindeutigen Identifizierbarkeit in amtlichen Systemen, etwa bei Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Ein bloßer Wechsel von Namen oder Geschlechtseintrag darf die Nachvollziehbarkeit nicht unmöglich machen. Es geht nicht um Diskriminierung, sondern um Sicherheit und Rechtsklarheit – diese Maßnahme halte ich daher für sachlich gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Artur Auernhammer, MdB