Wofür braucht eine Demokratie ein Weisungrecht für Staatsanwälte, reichen da Gesetze NICHT aus?
Sehr geehrter Herr Zorn, Ich frag mich was Politiker im Bundestag davon abhält, zu VERSUCHEN, das Weisungsrecht für Staatsanwälte ABZUSCHAFFEN. Das schadet NICHT: Die Existenz des Weisungsrechts schadet aber der freien Gewaltenteilung. Es wird ermöglicht, dass bei Personen die gegen Gesetze verstoßen, durch Weisung vom INNENMINISTER, Ermittlungen einzustellen sind, oder? Mit freundlichen Grüßen, Siegfried K.
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Sorge, dass politische Einflussnahme auf konkrete Ermittlungsverfahren das Vertrauen in einen unabhängigen Rechtsstaat beschädigen kann, ist grundsätzlich nachvollziehbar.
Zunächst ist mir eine Klarstellung wichtig: Das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften liegt nicht beim Innenministerium. Auf Bundesebene ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegenüber dem Generalbundesanwalt weisungsbefugt, in den Ländern sind es die jeweiligen Justizverwaltungen. Auch eine solche Weisung darf selbstverständlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder dazu dienen, rechtswidrig Ermittlungen einzustellen.
Anders als Richterinnen und Richter sind Staatsanwältinnen und Staatsanwälte organisatorisch Teil der Exekutive. Das Weisungsrecht soll deshalb auch sicherstellen, dass für die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden eine demokratisch und parlamentarisch kontrollierbare Verantwortung besteht. Genau darin liegt zugleich das Spannungsverhältnis, das Sie ansprechen: Diese Verantwortlichkeit darf nicht dazu führen, dass der Eindruck politisch gesteuerter Strafverfolgung entsteht.
Eine vollständige Abschaffung des externen Weisungsrechts wird von der Bundesregierung derzeit nicht angestrebt. Auch das SPD-geführte Bundesjustizministerium hält es für sinnvoll, die parlamentarische Verantwortung für die Strafverfolgung grundsätzlich zu erhalten. Zugleich muss mit Einzelfallweisungen äußerst zurückhaltend umgegangen werden und ihre Nachvollziehbarkeit gewährleistet sein. Auf Bundesebene zeigt sich auch, wie selten dieses Instrument tatsächlich eingesetzt wird: Nach Angaben der Bundesregierung gab es gegenüber dem Generalbundesanwalt zwischen Anfang 2010 und Mitte 2026 nur eine Einzelfallweisung.
Ich halte es deshalb für richtig, sehr genau darauf zu achten, dass staatsanwaltschaftliche Entscheidungen nach Recht und Gesetz und frei von sachfremden politischen Erwägungen getroffen werden. Transparenz und klare rechtliche Grenzen sind dafür entscheidend. Eine vollständige Abschaffung des Weisungsrechts halte ich angesichts der damit verbundenen Frage demokratischer Verantwortlichkeit derzeit jedoch nicht für den überzeugenden Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn

