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Armand Zorn
SPD
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Frage von Katharina S. •

Warum wird das IFG geändert und was verspricht sich die SPD davon? Nutzt die Änderung den Bürgern?

Nein Pascal, ich denke nicht. Aber in Ernst: Warum wirkt die SPD, als würde sie konzeptlos herum eiern?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre kritische Frage. Sie sprechen damit einen wichtigen Punkt an: Eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes muss sich daran messen lassen, ob sie den Zugang zu staatlichen Informationen verbessert und für Bürgerinnen und Bürger einen tatsächlichen Mehrwert schafft. 

Das Informationsfreiheitsgesetz ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden. Der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen hat sich in dieser Zeit bewährt. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Presse und Zivilgesellschaft, staatliches Handeln nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen aus meiner Sicht diese Transparenz. 

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, das IFG in seiner bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung zu reformieren. Dabei geht es aus Sicht der SPD insbesondere darum, die Verfahren einfacher, verständlicher und digitaler zu machen. Nach 20 Jahren IFG ist es beispielsweise schwer vermittelbar, dass Akten in der Bundesverwaltung teilweise noch händisch für die Herausgabe geschwärzt werden müssen. Eine konsequentere Digitalisierung kann Verfahren beschleunigen und damit auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. 

Gleichzeitig müssen wir angesichts einer veränderten Sicherheitslage überprüfen, ob beispielsweise kritische Infrastrukturen ausreichend geschützt sind. Das darf aber nicht zum Vorwand werden, die Informationsrechte insgesamt einzuschränken. Das bestehende IFG enthält bereits weitreichende Regelungen zum Schutz berechtigter staatlicher Sicherheitsinteressen. Deshalb muss genau geprüft werden, wo tatsächlich zusätzlicher Regelungsbedarf besteht. 

Sie sprechen mit Ihrer Frage einen zentralen Punkt der aktuellen Debatte an. Überlegungen, den Informationszugang etwa durch zusätzliche Voraussetzungen deutlich zu erschweren, sehe ich kritisch. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist deshalb klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern, Presse und Zivilgesellschaft kommen. Einer Absenkung oder Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes werden wir nicht zustimmen. 

Die Antwort auf Ihre Frage, ob eine Reform den Bürgerinnen und Bürgern nutzt, lautet für mich daher: Sie muss es. Wenn wir Verwaltungsabläufe digitalisieren, Verfahren vereinfachen und den Informationszugang schneller und verständlicher gestalten, ist das ein echter Mehrwert. Eine Reform, die dagegen lediglich neue Hürden für den Zugang zu staatlichen Informationen schafft, wäre für mich kein Fortschritt. 

Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass das IFG moderner und praktikabler wird, ohne die bestehenden Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schwächen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Armand Zorn

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