Eingriffe in die Grundrechte müssen sich auf das unbedingt Notwendige beschränken, für den jeweils konkret zu benennenden legitimen Zweck geeignet und erforderlich und durchweg befristet sein.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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