(...) Ein freiwilliger Sachkundetest, so wie ihn der Senat in seinem Gesetzentwurf vorsieht, ist nicht kontrollierbar. In unserem Vorschlag hingegen ist es durch den Hundeführerschein und ein Datenregister möglich, die Einhaltung des Hundegesetzes jederzeit vor Ort zu kontrollieren. Dafür müssen die zuständigen Ordnungsbehörden nur mit den notwenigen Lesegeräten ausgestattetwerden. (...)
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