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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Jan K. •

Warum müssen Krankenkassen Brillen nicht bezuschussen, auch wenn sie lebensnotwendig sind?

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,

schon seit jungen Jahren sehe ich sehr schlecht, wobei die Stärke und damit der Preis meiner Brillen über die Jahre stets wuchs. Inzwischen bin ich Student und beziehe Bafög, um mein Leben zu finanzieren. Kürzlich brauchte ich eine neue Brille und musste für diese die vollen Kosten selbst tragen, obwohl im Bafögsatz keine Pauschale für hohe medizinische Ausgaben eingerechnet ist. Meine Krankenkasse verwies darauf, dass ich mit der Stärke knapp unterhalb einer Grenze liege, ab der zumindest 25€ übernommen werden. Auf meine Frage, warum sie kein Programm haben, um mir zu helfen, verwiesen sie auf den Gesetzgeber, welcher eine solche Unterstützung nicht als notwendig festgelegt hat. Wovon soll ich eine neue Brille bezahlen und wie ist zu rechtfertigen, dass ich für diesen lebensnotwendigen Gegenstand, ohne den ich weder lesen, noch studieren, noch im Straßenverkehr teilnehmen kann, keinerlei Unterstützung bekomme?

Mit freundlichen Grüßen
Jan K.

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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihr Unverständnis nachvollziehen, gerade da die Bezuschussung von Brillen durch die gesetzliche Krankenversicherung sehr viele Menschen betrifft.

Doch genau hier liegt das Problem: In Deutschland haben rund 41,2 Mio. Bürgerinnen und Bürger eine Fehlsichtigkeit, Tendenz steigend. Aus diesem Grund können die Kosten für ärztlich verordnete Brillengläser und Brillengestelle für GKV-Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden: Bei starker Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 6,00 Dioptrien, bei Hornhautverkrümmung ab 4,00 Dioptrien sowie bei einer starken Sehbeeinträchtigung, die selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nur eine Sehfähigkeit von maximal 30 Prozent ermöglicht. Bei Kindern und Jugendlichen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ihre Brillen komplett. Bei einer Ausweitung des Anspruchs auf Kostenübernahme würde das Mehraufwendungen in Milliardenhöhe bedeuten, die wiederum an anderer Stelle fehlen würden.

Zugleich haben wir die Regelungen für eine Bezuschussung zuletzt ausgeweitet, zum Beispiel für Sozialhilfeempfänger und Senioren mit geringer Rente. Auch wird eine neue Brille immer dann bezuschusst, wenn sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrien verändert hat. Da dies bei Ihnen offensichtlich nicht zutrifft, bleibt noch die Möglichkeit, die Ausgaben für Sehhilfen zumindest steuerlich geltend zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Annette Widmann-Mauz

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