Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Meine Haltung dazu ist klar ablehnend – und das ist auch die langjährige Position unserer Fraktion.
Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004 müssen Betriebsrentner*innen den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung allein tragen, obwohl Beschäftigte während des Erwerbslebens nur den Arbeitnehmeranteil zahlen. Das ist eine nachträgliche Verschlechterung, die viele Menschen erst im Ruhestand zu spüren bekommen, wenn sie sich nicht mehr darauf einstellen können – und in Fällen, in denen bereits während der Ansparphase Beiträge gezahlt wurden, sprechen wir sogar von einer Mehrfachverbeitragung.
Der seit 2020 geltende Freibetrag (2026: 197,75 Euro monatlich) war ein richtiger, aber unzureichender erster Schritt: Er gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflegeversicherung, und löst das Problem der Mehrfachverbeitragung nach unseren Berechnungen nur zu etwa 20 Prozent. Für uns ist das Thema deshalb nicht erledigt.
Die Linke fordert seit Jahren, dass Betriebsrentner*innen wieder nur den halben Beitragssatz zahlen müssen, so wie es vor 2004 der Fall war, und dass Beiträge grundsätzlich nur einmal erhoben werden – entweder in der Anspar- oder in der Auszahlungsphase, nicht in beiden. Wir haben das bereits mehrfach parlamentarisch eingebracht und bleiben an dem Thema dran.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Zerr

