Die Reform soll das Programm breiter aufstellen, mehr Menschen in der Mitte der Gesellschaft erreichen und sicherstellen, dass öffentliche Mittel verfassungskonform und wirksam eingesetzt werden. Das halte ich für einen richtigen Ansatz.
Der Pflegegrad 1 wird nicht abgeschafft. Der von Ihnen erwähnte Bericht bezog sich auf einen frühen Prüfstand; der inzwischen vorliegende Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sieht etwas anderes vor.
Wenn mehr als 740.000 Menschen über 65 auf Grundsicherung angewiesen sind, dann ist das für jeden einzelnen Betroffenen bitter und für uns als Gesetzgeber ein klarer Handlungsauftrag.
Meinen Standpunkt entnehmen Sie gerne meiner Webseite
Die konkrete Ausgestaltung liegt in der politischen Verantwortung des Landesgesetzgebers und der jeweiligen Kommunen
Bei so ungewissen Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens, ist es politisch unklug, ein solches zu betreiben

