(...) Grundsätzlich lehnen wir das Konzept der sicheren Herkunftsländer ab, da die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“ die Verfahrensrechte von Schutzsuchenden beschränkt. Es wird unterstellt, dass ein Asylantrag zunächst als "offensichtlich unbegründet" gilt. (...)
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