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Anna Aeikens
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrte Frau Aeikens,Nachfrage: Gibt es in der von Ihnen angeführten Pflegeversicherung das Äquivalenzprinzip das eine der Grundlagen der Rentenversicherung darstellt?MfG Patrik B.

https://www.bpb.de/themen/soziale-lage/rentenpolitik/289548/grundprinzipien-versicherungsprinzip-aequivalenzprinzip-solidarprinzip/

Ignoriert die JU mit ihrer Forderung geltende Urteile des Bundessozialgerichts?

Zitat:Das Bundessozialgericht stellte in zwei Urteilen 2015 und 2017 fest, dass die bestehende Finanzierung der Sozialversicherungen verfassungskonform sei. Das Gesetz lasse keinen Spielraum, das Sozialversicherungsrecht weiter auszugestalten. Die Richterinnen und Richter verwiesen zur Begründung auch auf die finanzielle Entlastung von Eltern in den Sozialversicherungen an anderer Stelle.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/sozialbeitraege-jens-spahn-eltern-kinderlose-belastung-rechtslage-faq

Stammt diese Forderung nicht aus der Mottenkiste der Geschichte und diskriminierte damals schon die ungewollt Kinderlosen?

https://www.jetzt.de/textmarker/strafe-fuer-kinderlose-539744

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

wie ich in meiner vorhergehenden Antwort bereits mitgeteilt hatte, wurde der von Ihnen erwähnte Antrag der Jungen Union vom CDU-Bundesparteitag zur weiteren Beratung an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion überwiesen. Bei diesen (noch nicht begonnenen) Beratungen werden selbstverständlich die geltende Rechtslage und einschlägige Gerichtsentscheidungen berücksichtigt.

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, was bedeutet, dass sich die Höhe der späteren Rente nach den eingezahlten Beiträgen richtet (hinzu kommen auch Solidarelemente wie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten oder die Absicherung bei Erwerbsminderung). In der gesetzlichen Pflegeversicherung dominiert dagegen das Solidarprinzip, d.h. die Leistungen richten sich nach Pflegegrad und individuellen Pflegebedürfnissen und nicht nach der Höhe der gezahlten Beiträge.       

Mit freundlichen Grüßen

Anna Aeikens, MdB 

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