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Frage von Tobias Y. •

Wieso setzt die CDU/CSU sich nicht für ein AfD Verbotsverfahren ein?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr Y.

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht für die gesamte CDU/CSU-Bundestagsfraktion antworten, sondern nur meine persönliche Einschätzung wiedergeben kann.

Ein Parteiverbot gehört zu den schärfsten Mitteln des Verfassungsstaates und ist in unserer Demokratie aus guten Gründen an sehr hohe Hürden gebunden. Vor einigen Wochen wurde ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) veröffentlicht, dass vielfach als Beweis für die Verfassungswidrigkeit der AfD angesehen wird. Die GFF-Ausarbeitung kann mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren einen wichtigen Debattenbeitrag leisten und verdient natürlich eine sorgfältige inhaltliche Auseinandersetzung. Letztlich entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (und nur dieses entscheidet über die Verfassungswidrigkeit) rechtlich eindeutig nachgewiesen werden können. Entscheidungen von dieser Tragweite müssen auf sehr belastbaren Tatsachen- und Rechtsgrundlagen beruhen. Einzelne Gutachten, wie das der GFF, können dazu einen wichtigen Beitrag leisten, ersetzen aber weder eine amtliche Prüfung durch die zuständigen Verfassungsorgane noch eine gerichtliche Bewertung. Das mögliche Verbot einer Partei ist kein empirisches Faktum, dass sich durch eine umfangreiche Materialsammlung einfach „feststellen“ lässt. Ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot erfüllt sind, hängt mindestens in gleichem Maße vom zugrunde gelegten Standard der Verfassungswidrigkeit und damit von normativ-verfassungsrechtlichen Wertungen ab. Ich bin deshalb etwas zurückhaltend, das GFF-Gutachten als alleinigen Beleg für die Verfassungswidrigkeit der AfD anzusehen, nur weil der Inhalt möglicherweise eine gewisse Erwünschtheit bestätigt.   

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich wäre es auch mir lieber, wenn es die AfD nicht gäbe. Ein Verbotsverfahren sollte jedoch nicht voreilig angestoßen werden – zumal es in der Rechtswissenschaft durchaus unterschiedliche Auffassungen zur Frage der Verfassungswidrigkeit der AfD gibt. Auch das GFF-Gutachten macht hier Einschränkungen, etwa weil die Gutachter zu dem Schluss kommen, dass der AfD offenbar keine Bestrebung nachgewiesen werden könne, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen (S. 1448 des Gutachtens). Letztlich würde ein in Karlsruhe scheiterndes Verfahren nur der AfD nutzen und faktisch das Gegenteil bewirken. Die Partei könnte sich als vermeintlicher „Märtyrer“ inszenieren und erhielte faktisch ein höchstrichterliches „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Sollten Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen, werde ich mir die vorgebrachten Argumente natürlich genau ansehen und den Antrag unterstützen, wenn mir die Erfolgsaussichten gegeben scheinen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Anna Aeikens, MdB 

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