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Sophie Weise-Meißner
Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes überprüft und ggf. angepasst.
Bei unseren (noch nicht begonnenen) Beratungen werden selbstverständlich die geltende Rechtslage und einschlägige Gerichtsentscheidungen berücksichtigt.
Ich persönlich hätte übrigens kein Problem damit, wenn Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würden.
Zum Thema Rente: Ich persönlich hätte kein Problem damit, wenn Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.