Wie stehen Sie zur Abschiebung von Straffällig gewordenen Migranten
Rund herum und täglich hört man von Vorfällen, ob sie stimmen oder nicht, weiß man nicht, aber warum kommen schwere Fälle nicht in Haft und werden dorthin zurück zurückgebracht wo sie herkommen.

Leider erreicht mich erst heute Ihre Frage, da ich nur sehr selten diese Plattform besuche.
Das BSW vertritt die Position, dass das Asyl- und Aufenthaltsrecht klarer und konsequenter angewandt werden muss. Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, sollen eine faire Chance auf Integration erhalten. Gleichzeitig macht das BSW deutlich, dass Straffälligkeit eine Grenze darstellt: Wer das Gastrecht missbraucht, indem er schwere Straftaten begeht, soll konsequent abgeschoben werden, soweit dies rechtlich möglich ist.
Dabei betont das BSW zwei Punkte:
- Rechtsstaatlichkeit – jede Abschiebung muss auf der Grundlage geltenden Rechts erfolgen und darf nicht willkürlich sein.
- Differenzierung – es wird zwischen kleineren Ordnungswidrigkeiten und schwerer bzw. wiederholter Kriminalität unterschieden. Während Bagatelldelikte nicht automatisch zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen sollen, ist bei schweren Straftaten eine klare Linie notwendig.
Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, ohne dabei den humanitären Kern des Asylrechts infrage zu stellen. Das BSW fordert zudem, dass Abkommen mit Herkunftsstaaten so gestaltet werden, dass Rückführungen tatsächlich umgesetzt werden können.