Warum werden Leistungen in der Psychotherapie gekürzt?
Sehr geehrte Frau Weisgerber,
ich wende mich als Psychotherapeut aus Ihrem Wahlkreis (Raum Kitzingen) an Sie. Seit 2024 führe ich eine Praxis mit Kassenzulassung und erlebe täglich, wie groß der Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung ist. Die Wartelisten sind lang, und es belastet mich sehr, Patientinnen und Patienten mitteilen zu müssen, dass derzeit kein Therapieplatz verfügbar ist.
Die geplanten Honorarkürzungen von etwa 4,5 % treffen insbesondere neu gegründete Praxen wie meine spürbar und gefährden aus meiner Sicht die Stabilität der ambulanten Versorgung. Gerade in einer Situation mit steigender Nachfrage wirkt diese Entscheidung schwer nachvollziehbar.
Unbehandelte psychische Erkrankungen verursachen zudem erhebliche Folgekosten für das Gesundheitssystem und die Gesellschaft. Eine stabile und angemessen vergütete ambulante Psychotherapie ist daher von großer Bedeutung.
Ich bitte Sie daher, sich für eine Überprüfung des Beschlusses einzusetzen.
Julian S.
Psychotherapeut
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zu den geplanten Honorarkürzungen bei den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ich verstehe Ihre Sorge. Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung nicht unmittelbar von der Politik festgelegt wird. Im Fünften Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass es sich um eigenständige Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner, also der Kassenärztliche Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes – handelt. Die Politik respektiert deren Entscheidung.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder dafür eingesetzt, dass bei der jährlichen Überprüfung und Anpassung der Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung empirische Daten des Statistischen Bundesamtes als Grundlage verwandt werden. In der Folge wurden die Vergütungshöhen regelmäßig an die gestiegenen Kosten angepasst. Die aktuelle Entscheidung des Bewertungsausschusses sieht nun vor, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent zu senken. Gleichzeitig werden aber die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben. Diese Erhöhung führt in der Gesamtbetrachtung zu einer deutlich geringeren Absenkung der Honorare.
Ob das Verfahren zur Honoraranpassung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, wird das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen. Zudem hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits eine Klage gegen den Beschluss angekündigt.
Grundsätzlich setzen wir uns für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und am Bedarf orientierten psychotherapeutischen Versorgung ein. Die dazu vereinbarten Maßnahmen im Koalitionsvertrag werden wir in den nächsten Wochen und Monaten in die Wege leiten.
Vielen Dank für Ihr Engagement.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Anja Weisgerber

