
(...) Ich begrüße jedoch die Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 3.2.2015 – 14 UF 135/14), wonach einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten bei einem Untersuchungstermin bzw. einem Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- und Beteiligungsrecht bzw. alternativ eine Tonaufzeichnung zu gestatten ist. (...)