
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
Anette Kramme
Allein mit einzelnen schwerwiegenden Taten von Kindern lassen sich gesetzgeberische Maßnahmen zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters jedoch nicht begründen.
Bildungspolitik ist, wie bereits eingangs erwähnt, in Deutschland Ländersache und somit liegt die Verantwortung für die Personalplanung und -besetzung an Schulen primär bei den Landesregierungen. Gleichzeitig möchte ich aber die Verantwortung nicht einfach beiseiteschieben.
Die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II richtet sich an den Personenkreis besonders arbeitsmarktferner Menschen.
Ich gehöre keiner Gruppierung an.
Die Fachkräftesicherung steht dabei vor großen Herausforderungen.
Die bisherigen Maßnahmen umfassten beispielsweise einen 100-Euro-Bonus pro Kind, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe