Frage von Elisabeth V. • 23.04.2025
Antwort ausstehend von Julia Klöckner CDU
Fakt ist, dass im deutschen Strafrecht in § 281a StGB der Schwangerschaftsabbruch bereits straflos gestellt ist, sofern dieser innerhalb der ersten 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt nach vorheriger Beratung vorgenommen wurde. Durch diese Regelung wird dem Schutz des ungeborenen Lebens aus Art. 1 des Grundgesetzes sowie dem Selbstbestimmungsrecht der Frau gleichermaßen Rechnung getragen.
Statt Diskussionen über ein Sexkaufverbot als „die eine Lösung“ bedarf es vor allem mehr Unterstützung für die Menschen, die in Deutschland als Prostituierte arbeiten.