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Frage von Herbert K. •

Thema: Schutz des ungeborenen Lebens. Ab wann beginnt für Sie die Menschenwürde? Ab wann ist für Sie ein Leben schützenswert?

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Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Was als erstes Grundrecht durch die Ewigkeitsklausel (Art 79 Abs. 3 GG) verfassungsrechtlich geschützt wird, führt in der Praxis oftmals zu kontroversen und sehr emotionalen Debatten. Mehrfach hat sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema Schwangerschaftsabbruch befasst. Politisch wie rechtlich bleibt die Frage höchst komplex.

In der Debatte geht es um die Grundrechte des Ungeborenen gleichermaßen wie um die Grundrechte der Frau. Eine pauschale Antwort würde dem eigentlichen Sachverhalt nicht gerecht werden.

Auch im deutschen Recht wird differenziert. Ein Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich strafbar, unter bestimmten Voraussetzungen aber möglich, so wenn er nach der Beratungsregelung erfolgt (§ 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)) oder wenn es einen medizinischen oder kriminologischen Grund für den Abbruch gibt (§ 218a Absatz 2 und 3 StGB).

Eine gute Übersicht zur geltenden Rechtslage bietet nachfolgender Link:

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-abtreibung--81020

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

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