In der gesetzlichen Rentenversicherung kann man max. ca 68 € Rentenanspruch pro Jahr aufbauen. Sie als Abgeordneter bekommen pro Jahr ca 250 € Versorgungsanspruch. Ist das gerecht und angemessen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Altersbezüge wurden, soweit ich weiß, einige Male schon reformiert - es ist zumindest nicht mehr so, dass man sie nach zwei Legislaturperioden in voller Höhe bekommt - das ist auch richtig. Die Altersversorgung richtet sich nach Dauer der Zugehörigkeit.
Von mir aus könnte man das auch anders regeln, beispielsweise im Sinne einer eigenverantwortlichen Vorsorge der Abgeordneten.
Mehr gerne auch direkt über Email, via: andreas.lenz@bundestag.de
Freundliche Grüße
Andreas Lenz