Werden Sie im Bundestag dem Einsatz Minderjähriger als V-Leute des Verfassungsschutzes (BT-Drs. 21/7868) zustimmen, und wenn ja, wie rechtfertigen Sie das mit dem Kindeswohl?
Sehr geehrter Herr Jäckel,
bislang darf der Verfassungsschutz keine Minderjährigen als V-Personen einsetzen. Der Regierungsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts sieht hier Ausnahmen vor, laut Berichten ab 16 Jahren. Auf Nachfragen zu Schutz und Kontrolle blieb das Innenministerium vage.
Die Bundesregierung will Jugendliche bei Social Media und Chatkontrolle besonders schützen, traut ihnen aber den Einsatz in extremistischen Milieus zu. Wie passt das zusammen?
Quellen: dpa vom 24.09.2026; Berliner Zeitung, „Minderjährige als V-Leute"
Mit freundlichen Grüßen

Antwort ausstehend von Andreas Jäckel CSU
