(...) Eine solche schreckliche Tat rechtfertigt jedoch keine Schnellschüsse und hektischen Aktionismus. Wie der EUGH mit seinem Urteil vom 08.04.2014 zur EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen festgestellt hat, ist die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar. Es muss nun zunächst auf europäischer Ebene geprüft werden, ob eine rechtlich saubere Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung machbar ist und wenn ja, wie diese aussehen könnte. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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