
(...) Eine solche schreckliche Tat rechtfertigt jedoch keine Schnellschüsse und hektischen Aktionismus. Wie der EUGH mit seinem Urteil vom 08.04.2014 zur EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen festgestellt hat, ist die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar. Es muss nun zunächst auf europäischer Ebene geprüft werden, ob eine rechtlich saubere Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung machbar ist und wenn ja, wie diese aussehen könnte. (...)