Erwägt der Haushaltsausschuss (AUP) Agreed-Upon-Procedures-Wirtschaftsprüfungen für Institutionen, die Bundeszuwendungen erhalten, abzuschaffen?
Der Bundesrechnungshof stellte in seinem Beratungsbericht vom Januar 2025 (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/auslandshandelskammen-beratungsbericht-volltext.pdf) erhebliche Mängel bei der Buchhaltung, Leistungsmessung und Kontrolle des AHK-Netzwerkes fest und forderte grundlegende Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Nachweisführung. Weshalb entschieden sich das BMWE und die DIHK trotz dieser ausdrücklichen Feststellungen des Bundesrechnungshofs dennoch für die Durchführung einer AUP-Prüfung ohne Haftung und ohne umfassende Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Leistungsnachweis anstelle einer vollständigen Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB bei der Delegation Irak 2024? Die Prüfungsgesellschaft betont im Bericht mehrfach, dass sie keine Haftung übernimmt und lediglich eine "Plausibilitätsbeurteilung" vornimmt. https://fragdenstaat.de/anfrage/wirtschaftspruefungsbericht-der-delegation-der-deutschen-wirtschaft-im-irak/
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis zu den Agreed-Upon-Procedures-Wirtschaftsprüfungen für Institutionen, die Bundeszuwendungen erhalten. Wir schätzen Ihr Engagement, die Qualität und Transparenz in diesem Bereich zu verbessern und werden das Thema weiterhin kritisch begleiten.
Für detailliertere Informationen und eine tiefergehende Klärung Ihrer Fragen empfehlen wir, sich direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu wenden. Das BMWE kann sicherlich genauere Auskünfte über die Entscheidungsprozesse und einzelne Entscheidungen geben.
Mit besten Grüßen
Andreas Audretsch

