Wir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns für ein generelles Tempolimit von 130 km/h auf deutschen Autobahnen ein.
Honorarvereinbarungen liegen grundsätzlich in der Selbstverwaltung und sollten nicht politisch bestimmt werden. Dennoch kritisiere ich diese Entscheidung ausdrücklich.
Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage, ob ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht kommt.
Für detailliertere Informationen und eine tiefergehende Klärung Ihrer Fragen empfehlen wir, sich direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu wenden.
Ich teile die Sorge, dass große SUV- und Pick-Up-Modelle eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Fußgänger*innen und Radfahrende, darstellen können.

