(...) es ist richtig, dass der Bundestag zwei Gesetzes beschlossen hat, mit denen Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung geschaffen wurden. Natürlich müssen für die Zulassung ebenso strenge Voraussetzungen gelten wie für die unter Richtervorbehalt erlaubte akustische Wohnraumüberwachung. Wenn Straftäter die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzten, sollten auch die Polizeibehörden diese neuen technischen Wege gehen können, um Verbrechen aufzuklären. (...)
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