
(...) Die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft steht dabei im Zentrum der Reform. Mit der Bündelung von Finanzierung, Planung, Bau und Betrieb des Autobahnnetzes in einer Hand beim Bund wird dafür gesorgt, dass Bundesautobahnen nach bundesweit einheitlichen Vorgaben zur Qualität und Verfügbarkeit gebaut, erhalten und betrieben werden. Die neue Infrastrukturgesellschaft verbleibt vollständig im Eigentum des Bundes. (...)