
(...) Da dies jedoch im Ergebnis als „ungerecht“ betrachtet wird, weil der Arbeitgeber sich in der Ansparphase Beiträge zur Sozialversicherung erspart, haben wir in der letzten Legislaturperiode das Gesetz insoweit geändert, als der Arbeitgeber in Zukunft die ersparten Beträge in die Betriebsrentenkasse zusätzlich einzahlen muss. Damit erhöht sich später der Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer und kompensiert so die volle Zahlung des Krankenversicherungsbeitrages in den späteren Jahren. (...)