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Andrea Lindholz
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Frage von Miriam Y. •

Wie möchte die Union ihre staatspolitische Verantwortung glaubhaft der Öffentlichkeit kommunizieren, wenn sie gleichzeitig eine Absicherung des BVerfG blockiert?

Sehr geehrte Frau Lindholz,

Martin Plum und Volker Ullrich sprechen davon, eine Absicherung des BVerfG "mit einer Verfassungsänderung zum Wahlrecht verknüpfen" (https://www.faz.net/einspruch/den-schutz-des-verfassungsgerichts-mit-dem-wahlrecht-verbinden-19538841.html) zu wollen, und knüpfen den Schutz der demokratische Grundordnung des Staates damit an Bedingungen. Bedeutet das, dass Wähler für die Verteidigung unseres Rechtsstaates nur auf eine Mitarbeit der Union hoffen können, wenn die Union im Gegenzug Zugeständnisse für andere Gesetzesvorhaben erhält, und dass sie das neue Wahlrecht für im gleichen Maße demokratiegefährdend hält wie die Möglichkeit, dass Demokratiefeinde das BVerfG entmachten?

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Sehr geehrte Frau Y.,

vielen Dank für Ihre E-Mail in der Sie auf die aktuelle Diskussion um einen besseren Schutz für das Bundesverfassungsgericht und das Wahlrecht eingehen.

Das höchste deutsche Gericht muss in einer wehrhaften Demokratie vor Feinden der Demokratie geschützt werden. Jedoch sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktuell keine zwingende Notwendigkeit, hierfür eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Änderungen des Grundgesetzes wollen sehr gut überlegt sein. Viele der in den vergangenen Wochen diskutierten Vorschläge zur Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts bringen nicht nur Vorteile mit sich. Das ist auch in einem Austausch mit Vertretern der Ampelfraktionen deutlich geworden. Im Laufe seiner Geschichte hat sich die Struktur des Bundesverfassungsgerichts immer wieder geändert. Es wäre nicht unproblematisch, für eine sinnvolle Fortentwicklung des Bundeverfassungsgerichts im Sinne der Stärkung seines Auftrags eine Hürde in Form einer 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag zu errichten.

Für uns als Union ist klar:  Wir schließen eine gesetzliche Änderung bezüglich des Bundesverfassungsgerichts nicht generell aus und bleiben weiter gesprächsbereit. Gleichwohl hat die Ampel-Koalition aber bislang noch keinen konkreten Vorschlag als Gesprächsgrundlage unterbreitet.

Unabhängig davon ist für mich die Diskussion um das Wahlrecht zu sehen. Wir haben als Union im Gesetzgebungsprozess dazu unsere Meinung und Einschätzung abgegeben.

 Mit freundlichen Grüßen

 Andrea Lindholz MdB

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