Wie ist der Stand bezüglich der überarbeitung der LKonV die in der letzten Legislaturperiode begonnen wurde, jedoch nicht abgeschlossen werden konnte? Welche Priorität hat die LKonV bei ihnen?
Sehr geehrte Herr Rainer,
die letzte Überarbeitung der LKonV liegt schon einige Jahre zurück und in der Zwischenzeit haben sie einige Verordnungen auf europäischer Ebene geändert und der Umfang der Arbeit in Vorbeugenden Verbraucherschutz hat sie gewandelt und auch die Aufgaben, diese werden jedoch in der aktuellen LKonV nicht abgebildet und daher besteht hier Handlungsbedarf, jedoch scheint es so als wäre die Überarbeitung der LKonV und damit auch einer Stärkung des Verbraucherschutzes aktuell kein Thema das mit hoher Priorität voran getrieben wird. Daher würde mich interessieren ob das Thema aktuell bearbeitet wird und wann geplant die LKonV in den Bundestag einzubringen.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihr Interesse hinsichtlich des Überarbeitungsstands der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV).
Die Novellierung der LKonV wird im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) mit hoher Priorität vorangetrieben. Der Novellierung der LKonV hat in der letzten Legislatur ein formal-rechtliches Hindernis entgegengestanden, da eine notwendige Verordnungsermächtigung im Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Tabakerzeugnisgesetz - TabakerzG) fehlte. Das BMLEH hat diese Regelungslücke kurzfristig geschlossen und die notwendige Verordnungsermächtigung mit Zustimmung des Bundesrates in das TabakerzG aufgenommen. Damit kann die Novellierung der LKonV nun auf den Weg gebracht und das formale Rechtsetzungsverfahren angestoßen werden. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die novellierte LKonV Mitte 2026 in den Bundesrat eingebracht werden wird.
Freundliche Grüße
Alois Rainer

