Wenn Lebensmittel nachweislich mit verbotenen Pestiziden belastet sind, werden diese dann aktiv und umgehend aus dem Verkauf genommen und die Bevölkerung informiert, insbesondere Kinder?
Sehr geehrter Herr H.,
im Rahmen der Lebensmittelüberwachung überprüfen die zuständigen Behörden in den Bundesländern, ob Lebens- und Futtermittel die zulässigen Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einhalten. Verstöße gegen rechtliche Vorschriften werden geahndet und beanstandete Produkte im Falle einer Gesundheitsgefährdung aus dem Handel genommen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/02_PSM_Rueckstaende_LM/psm_PSMRueckstaendeLM_node.html
Freundliche Grüße
Alois Rainer
