Hallo Herr Rainer, Beiträge zur privaten Pflegeversicherung sind derzeit nicht stl abzugsfähig. Ist eine Änderung im Zusammenhang mit Steuerreform/Reform Pflegevers. angedacht?
Beiträge zur Basiskrankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung sind stl abzugsfähig, nicht jedoch Beiträge für private Pflegeversicherung.
Über die Absicherung der sonst hohen Versorgungslücken durch eine priv Pflegeversicherung können Sozialfälle verhindert werden.
Um diese Frage geht es auch in einem beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (Az X R 10/20).
Antwort ausstehend von Alois Rainer CSU


