Hallo Herr Rainer, Beiträge zur privaten Pflegeversicherung sind derzeit nicht stl abzugsfähig. Ist eine Änderung im Zusammenhang mit Steuerreform/Reform Pflegevers. angedacht?
Beiträge zur Basiskrankenversicherung und der gesetzlichen Pflegeversicherung sind stl abzugsfähig, nicht jedoch Beiträge für private Pflegeversicherung.
Über die Absicherung der sonst hohen Versorgungslücken durch eine priv Pflegeversicherung können Sozialfälle verhindert werden.
Um diese Frage geht es auch in einem beim BFH anhängigen Revisionsverfahren (Az X R 10/20).
Sehr geehrter Herr L.,
Beiträge zur privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich vollumfänglich absetzbar. Ich nehme daher an, dass Sie sich auf die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung beziehen, auf die das nicht zutrifft, da es sich um eine zusätzliche Form der privaten Vorsorge handelt.
Hierzu hat der Bundesfinanzhof (BFH) erst kürzlich entschieden, dass diese Beiträge, also zur privaten Pflegezusatzversicherung, nicht steuerlich absetzbar sind. Sie zählen nicht zu den sogenannten Basisabsicherungen. Details zu dieser Entscheidung können Sie auf der Homepage des BFH nachlesen: Entscheidung Detail | Bundesfinanzhof
Grundsätzlich zielt das Steuerrecht auf die Besteuerung von Einkünften und die Berücksichtigung damit zusammenhängender beruflicher Aufwendungen ab.
Freundliche Grüße
Alois Rainer

