Antwort 23.04.2024 von Albert Stegemann CDU
Da es sich beim Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen um eine Landesangelegenheit handelt, fällt dies nicht unter mein Aufgabenbereich als Bundestagsabgeordneter.

Copyright Albert Stegemann; Fotograph Tobias Koch
Da es sich beim Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen um eine Landesangelegenheit handelt, fällt dies nicht unter mein Aufgabenbereich als Bundestagsabgeordneter.