
Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.
Copyright Albert Stegemann; Fotograph Tobias Koch
Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.
Ich betrachte ein Verbotsverfahren gegen die AfD - sowohl auf Landes als auch auf Bundesebene - jedoch mit Skepsis. Scheitert ein Verfahren, wird die AfD erneut riesigen Auftrieb bekommen.
Aktuell gibt es jedoch keine Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD.
Da es sich beim Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen um eine Landesangelegenheit handelt, fällt dies nicht unter mein Aufgabenbereich als Bundestagsabgeordneter.