Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort von Albert Stegemann
CDU
• 10.04.2024

Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort von Albert Stegemann
CDU
• 12.04.2024

Ich betrachte ein Verbotsverfahren gegen die AfD - sowohl auf Landes als auch auf Bundesebene - jedoch mit Skepsis. Scheitert ein Verfahren, wird die AfD erneut riesigen Auftrieb bekommen.

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort von Albert Stegemann
CDU
• 12.04.2024

Aktuell gibt es jedoch keine Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD.

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort ausstehend von Albert Stegemann
CDU
Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort von Albert Stegemann
CDU
• 23.04.2024

Da es sich beim Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen um eine Landesangelegenheit handelt, fällt dies nicht unter mein Aufgabenbereich als Bundestagsabgeordneter.

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