Wie ist Ihre Haltung zur Chatkontrolle?
Sehr geehrt Herr Stegemann,
mit großer Sorge verfolge ich die Diskussion zur geplanten EU-Verordnung zur „Chatkontrolle“. Das verpflichtende Scannen privater Nachrichten würde die Vertraulichkeit der Kommunikation und den Schutz starker Verschlüsselung massiv gefährden. Datenschutzbehörden und Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einem Dammbruch, da damit anlasslose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger eingeführt würde.
Ich bitte Sie deshalb, sich klar gegen die verpflichtende Chatkontrolle einzusetzen und im Bundestag sowie im EU-Rat dafür zu sorgen, dass Deutschland diese Pläne ablehnt. Kinder müssen geschützt werden – aber mit gezielten, verhältnismäßigen Maßnahmen, nicht durch die Aufgabe unserer Grundrechte.
Wie positionieren Sie sich hierzu konkret? Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha K.

Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Engagement für den Schutz privater Kommunikation.
Unsere Position ist klar: Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation geben.
Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation sehr ernst. Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass Menschen und Unternehmen dem digitalen Raum vertrauen können. Zugleich ist es richtig und notwendig, dass Europa entschlossen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern vorgeht. Denn ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen ermöglicht es, Opfer besser zu schützen, Täter zu verfolgen und illegales Material schneller aus dem Netz zu entfernen. Es ist gut, dass die Europäische Union nun hier tätig werden will.
Die Beratungen dazu finden in Europa derzeit zwischen Rat, Kommission und Parlament statt. Eine Entscheidung liegt derzeit nicht beim Deutschen Bundestag, sondern im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Ich bin überzeugt, dass die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen eine gute gemeinsame Linie vertritt, die den Kinderschutz unter Wahrung der Grundrechte verbessert.
Maßgebend ist dabei: Starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bleibt unverzichtbar. Sie schützt die Vertraulichkeit privater Kommunikation und damit auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Maßnahmen zum Kinderschutz müssen so ausgestaltet sein, dass die Integrität dieser Verschlüsselung erhalten bleibt.
Unser Ziel ist, Kinder wirksam zu schützen, ohne die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation aller zu gefährden. Dafür setze ich mich - und dafür setzt sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag - mit Nachdruck ein.
Mit freundlichen Grüßen
Albert Stegemann