Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Albert Stegemann
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Stegemann, können Sie die Diskrepanz zwischen Ihrer Forderung nach keinem Erbenschutz im Pflegefall und dem absoluten Erbenschutz bei Vermögen erklären?MfG Patrik B.

Zitat:"Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben"

https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/pflege-finanzierung-vermoegen-eigenleistung-reform-100.html

Art.14 GG besagt Eigentum verpflichtet, trotzdem verweigert die Union jegliche Anpassung bei der Erbschaftssteuer.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/erbschaftsteuer-debatte-unternehmer-100.html

Sollen Ihrem Vorschlag zufolge also „normale“ Erben enteignet werden, während Unternehmens- und Vermögenserben von jeglicher Erbschaftssteuer freigestellt werden sollen?

Warum unterstützen Sie die Steuerfreiheit beim Vererben von mehr als 300 Wohnungen wenn Sie im Pflegefall Erben enteignen wollen?

https://datenbank.nwb.de/Dokument/1090484/

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