Sehr geehrter Herr Stegemann, können Sie die Diskrepanz zwischen Ihrer Forderung nach keinem Erbenschutz im Pflegefall und dem absoluten Erbenschutz bei Vermögen erklären?MfG Patrik B.
Zitat:"Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben"
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/pflege-finanzierung-vermoegen-eigenleistung-reform-100.html
Art.14 GG besagt Eigentum verpflichtet, trotzdem verweigert die Union jegliche Anpassung bei der Erbschaftssteuer.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/erbschaftsteuer-debatte-unternehmer-100.html
Sollen Ihrem Vorschlag zufolge also „normale“ Erben enteignet werden, während Unternehmens- und Vermögenserben von jeglicher Erbschaftssteuer freigestellt werden sollen?
Warum unterstützen Sie die Steuerfreiheit beim Vererben von mehr als 300 Wohnungen wenn Sie im Pflegefall Erben enteignen wollen?
https://datenbank.nwb.de/Dokument/1090484/

