Gleichzeitig ziehe ich daraus nicht die Schlussfolgerung, der Ukraine stehe grundsätzlich keine EU-Perspektive mehr zu.
Ich werde den finalen Gesetzentwurf daran messen, ob er Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und Verbraucherschutz ausreichend stärkt.
Europa muss mit an den Verhandlungstisch. Und vor allem gilt: Über die Ukraine darf nicht ohne die Ukraine entschieden werden.
Entscheidend ist nicht die hitzige Debatte über „die eine Person“, sondern die Frage, ob ein Format tatsächlich zu Fortschritten beitragen kann.
Die psychotherapeutische Versorgung darf nicht kaputtgekürzt werden. Das entspricht auch dem, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Ich teile die Einschätzung von Bundespräsident Steinmeier sowie vieler Völkerrechtler, dass der Krieg gegen den Iran völkerrechtswidrig ist.

