Anträge aus Entlassung der Staatsbürgerschaft BiH während des Bosnienkriegs von 1992 bis 1995 - Hätte es nach Ende der Kriegshandlungen nachträglich noch eine Bestätigung der Entlassung geben müssen?
Sehr geehrter Herr Ahmetović, ich habe im Jahr 1994 die deutsche Staatsbürgerschaft erworben. Dazu habe ich seinerzeit einen Antrag auf die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft BiH gestellt. Dieser wurde schriftlich bescheinigt mit dem Hinweis, dass aufgrund der damals aktuellen Aggression derartige Anträge nicht bearbeitet werden. Hätte es nach Ende der Kriegshandlungen nachträglich noch eine Bestätigung der Entlassung geben müssen? Kennen Sie diese Fragestellung bereits und haben Sie Erfahrung damit? Ich freue mich über Ihr Feedback und bedanke mich für Ihre Mühe. Herzlichen Gruß, C. K..

Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderung Ihres persönlichen Hintergrunds im Zusammenhang mit Ihrem Staatsbürgerschaftsverfahren während des Bosnienkriegs.
Leider kann ich Ihnen zu Ihrem konkreten Anliegen keine abschließende Auskunft geben. Ich möchte Ihnen jedoch empfehlen, sich direkt an den Botschafter von Bosnien und Herzegowina zu wenden. Gerne stelle ich den Kontakt für Sie her. Bitte senden Sie meinem Team hierzu eine kurze Nachricht per E-Mail, damit wir Ihnen die entsprechende dienstliche Adresse weiterleiten können.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Adis Ahmetović