Berlin/Hamburg, 22. Januar 2026 — Eine neue Recherche von abgeordnetenwatch deckt eine bislang kaum beachtete Regelungslücke im Bundestag auf: Wenn Abgeordnete auf Kosten von Lobbyorganisationen, Stiftungen oder Unternehmen reisen, müssen sie diese ab einem Wert von 3.000 Euro pro Jahr offenlegen. Wird eine Reise jedoch als „Fraktionsreise“ deklariert, entfällt diese Transparenzpflicht. Dadurch kann die Übernahme teurer Reisekosten zu einem Einfallstor für verdeckten Lobbyeinfluss werden.