Berlin / Hamburg, 15. Juli 2025 - Mindestens 670 Lobbyist:innen haben vorher im Bundestag, der Regierung oder der Bundesverwaltung gearbeitet. Das ergibt eine Auswertung von abgeordnetenwatch.de zu einer neuen Pflichtangabe im Lobbyregister. Mehrere Interessenvertreter:innen verfügen über einen direkten Zugang zu den Spitzen der Regierungskoalition. Seit 2024 müssen Interessenvertreter:innen im Lobbyregister offenlegen, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren im Bundestag, der Bundesregierung oder der Bundesverwaltung gearbeitet haben. Doch die Netzwerke dahinter bleiben unsichtbar.