
(...) Das Netzdurchsetzungsgesetz in seiner jetzigen Form ist allerdings leider handwerklich schlecht gemacht und bedarf daher grundlegender Veränderungen. Unter anderem fehlt ein Verfahren für zu Unrecht gelöschte Inhalte, sowie eine Clearingstelle an die sich Nutzer*innen wenden können, deren Inhalte zu Unrecht gelöscht wurden. (...)

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das sie wahrscheinlich meinen, ist ein Bundesgesetz und vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Der Landtag NRW ist für die dadurch geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zuständig. (...)


(...) Stattdessen bauen wir Freie Demokraten auf selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger, die gemeinsam entscheiden, was sie im Umgang gestatten und was nicht. Diese emanzipierte Selbstregulation ist einer der zentralen Eckpfeiler der feien Wissensgesellschaft. (...)

