Fragen und Antworten

Die von Ihnen angesprochenen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung sind jedes Jahr nach bestimmten Vorgaben anzupassen. Dazu ist die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet. Einen nennenswerten Gestaltungsspielraum gibt es dabei nicht. Gleichwohl kann ich Ihren Unmut darüber nachvollziehen.

Solange keine abschließende Befassung des Ausschusses vorliegt, kann hierzu keine seriöse Aussage getroffen werden.

Ich nehme die Sorge vor Eingriffen in private Kommunikation, die auch Sie zum Ausdruck bringen, sehr ernst.

Bekanntlich liegt diese Frage noch immer beim Bundesverfassungsgericht.