(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beiträge, die Grundstückseigentümer beim Ausbau oder bei der Sanierung einer Straße zahlen müssen, werden auf Landesebene geregelt. Für Nordrhein-Westfalen gilt hier § 8 des Kommunalabgabengesetzes. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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