Für Patientinnen und Patienten, die bislang mit Cannabisblüten behandelt wurden, ist gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt zu prüfen, ob eine Umstellung auf ein erstattungsfähiges Cannabisarzneimittel medizinisch möglich und sinnvoll ist
Ich bin offen für eine Wiedereinführung eines Wassercents in Hessen. Für mich ist aber entscheidend, wie ein solches Instrument konkret ausgestaltet wird.
Eine endgültige Entscheidung trifft das Hessische Landesparlament im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts.
Eine anlasslose Chatkontrolle halte ich da jedoch für den falschen Weg.
Für die Bundesregierung hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig die Haltung klar formuliert: Eine anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein.
Bei den von Ihnen angesprochenen Punkten handelt es sich um eine bundespolitische Fragestellung, die außerhalb meiner fachpolitischen und regionalen Zuständigkeit als hessischer Landespolitiker liegt.
