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Axel Wintermeyer
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Frage von Sebastian A. •

Das Sozialraumbudget knüpft an Hessens Preisdeckel von 25 bis 30 Euro an, der faire Löhne nicht trägt. Setzt sich Hessen beim Bund für Korrekturen ein und hebt es die eigenen Obergrenzen an?

Sehr geehrter Herr Wintermeyer,

ich betreibe einen ambulanten Pflegedienst in Hochheim am Main. Das PNOG des Bundes bedroht Dienste wie meinen unmittelbar, und ein Teil der Wirkung liegt in hessischer Hand: Das künftige Sozialraumbudget knüpft an die landesrechtlich anerkannten Angebote an, deren Preise die hessische Pflegeunterstützungsverordnung auf 25 bis 30 Euro je Stunde deckelt, ein Niveau, das faire Löhne nicht trägt. Zugleich stammt der Entwurf aus einem von Ihrer Partei geführten Bundesministerium, und schon die Ausbildungsumlage hat meinen Betrieb in Liquiditätsnot gebracht. Ich frage Sie, ob sich die Hessische Landesregierung beim Bund klar für Korrekturen einsetzt und die eigenen Preisobergrenzen anhebt, damit anerkannte Angebote wirtschaftlich tragfähig bleiben. Für einen fachlichen Austausch stehe ich bereit, auch im Namen einer vernetzten Community von Betreibern im Rhein-Main-Gebiet.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre konkreten Hinweise zu den Auswirkungen des Referentenentwurfs des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), des geplanten Sozialraumbudgets und der hessischen Preisobergrenzen auf ambulante Pflegedienste. Wir nehmen Ihre Sorgen insbesondere zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit und zur Refinanzierung fairer Löhne sehr ernst.

Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Die Hessische Landesregierung wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und die Erfahrungen aus der Pflegepraxis in die politische Bewertung einbeziehen. Im weiteren Verfahren muss sichergestellt werden, dass notwendige Reformen die Versorgung, bewährte Strukturen und angemessene Arbeitsbedingungen nicht gefährden. Hessen wird sich daher dafür einsetzen, dass die Auswirkungen auf Beschäftigung, Qualität und Refinanzierung sorgfältig geprüft und erforderliche Anpassungen vorgenommen werden.

Auch beim Sozialraumbudget und den Angeboten zur Unterstützung im Alltag müssen die tatsächlichen Personal-, Sach- und Organisationskosten berücksichtigt werden. Ehrenamtliches Engagement kann professionelle Pflege und qualifizierte Beratung ergänzen, aber nicht ersetzen. Die fachlichen Kompetenzen ambulanter Pflegedienste sind angemessen einzubeziehen.

Ihre Hinweise – auch zur Belastung durch die Ausbildungsumlage – zeigen, dass geprüft werden muss, ob die geltenden Grenzen eine wirtschaftlich tragfähige Leistungserbringung und faire Löhne noch ermöglichen.

Vielen Dank für Ihr Gesprächsangebot. Gerne nehmen wir Ihre Erfahrungen und die Hinweise aus der von Ihnen genannten Community in die weitere politische Bewertung auf.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Wintermeyer, MdL 

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