Wann ist bei der Neubaustrecke Fulda-Bad Hersfeld-Gerstungen mit der Parlamentarischen Befassung zu rechnen? Unterstützen Sie das Vorhaben mit seiner Vorzugsvariante?
Vorzugsvariante des Eisenbahnneubauprojekts Fulda-Gerstungen: https://www.fulda-gerstungen.de/vorzugsvariante.html
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Neubaustrecke Fulda–Bad Hersfeld–Gerstungen und zur parlamentarischen Befassung.
Die Arbeitsgruppe zur parlamentarischen Befassung hat im Mai 2023 ihre Arbeit aufgenommen, die erste reguläre Sitzung fand im Juli 2023 statt. In diesem Verfahren werden die Interessen und Forderungen der Region gesammelt, beraten und gebündelt. Die Region kann dabei sogenannte übergesetzliche Forderungen formulieren – also zusätzliche Maßnahmen, die über das hinausgehen, was nach den gesetzlichen Vorgaben ohnehin vorgesehen ist, z.B. Lärmschutzmaßnahmen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen. Diese Forderungen werden anschließend dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.
Die parlamentarische Befassung des Bundestages (Prozess, in dem sich der Deutsche Bundestag offiziell, intensiv und nach festen Regeln mit einem bestimmten Thema, etc. auseinandersetzt) selbst erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die entsprechenden Planungsunterlagen vorliegen.
Was bedeutet das konkret für die Finanzierung? Die Finanzierung der Neubaustrecke ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Die parlamentarische Befassung des Bundestages ist dabei besonders relevant, weil der Bundestag über die Finanzierung möglicher zusätzlicher, sogenannter übergesetzlicher Maßnahmen entscheidet. Dazu können beispielsweise zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen oder Verbesserungen für die betroffenen Kommunen gehören.
Aus meiner Sicht muss dabei klar sein: Die Kosten für einen leistungsfähigen und klimafreundlichen Schienenverkehr dürfen nicht auf die betroffenen Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohner abgewälzt werden. Der Bund muss seiner Verantwortung für die Schieneninfrastruktur gerecht werden und die notwendigen Mittel bereitstellen. (Siehe hierzu Antrag der GRÜNEN im Bundestag am Ende des Schreibens.) Gleichzeitig müssen auch die zusätzlichen Belastungen der Region, die durch den Bau einer solchen Infrastruktur entstehen, angemessen berücksichtigt werden.
Ich unterstütze den Ausbau der Bahnstrecke und grundsätzlich auch die gewählte Vorzugsvariante.
Die Vorzugsvariante ist das Ergebnis eines umfangreichen Variantenvergleichs. Dabei wurden unterschiedliche Trassenführungen untersucht und unter anderem hinsichtlich Kosten, Fahrzeit, technischer Machbarkeit sowie der Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Siedlungsbereiche bewertet. Die nun ausgewählte Variante soll die verkehrlichen Ziele erreichen und gleichzeitig die Eingriffe möglichst geringhalten. Aus meiner Sicht ist es richtig, bei einem solchen Projekt nicht die vermeintlich einfachste, sondern die insgesamt verträglichste Lösung zu verfolgen.
Der Ausbau ist insbesondere aus Klimaschutz- und verkehrspolitischen Gründen wichtig. Die Strecke zwischen Fulda und Gerstungen ist heute ein wesentlicher Engpass im Schienenverkehr. Eine leistungsfähige Neubaustrecke kann dazu beitragen, mehr Personen- und Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern, bestehende Strecken zu entlasten und die Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs zu verbessern.
Davon kann gerade Nordhessen profitieren. Eine gute Schieneninfrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor für unsere Region und verbessert zugleich die Anbindung der Menschen an Arbeitsplätze, Ausbildungsstätten und andere Regionen. Für mich gehört deshalb beides zusammen: ein leistungsfähiges Bahnnetz und ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Landschaft.
Als GRÜNE ist für uns klar, dass die Verkehrswende nur gelingen kann, wenn wir die Schiene stärken. Wir brauchen eine Infrastruktur, die den steigenden Anforderungen des Personen- und Güterverkehrs gerecht wird und gleichzeitig dazu beiträgt, unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Jeder zusätzliche Güterzug auf der Schiene kann dabei helfen, Straßen und damit auch Anwohnerinnen und Anwohner vom Lkw-Verkehr zu entlasten.
Die Neubaustrecke ist eine langfristige Investition in eine klimafreundliche und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Ich halte es deshalb für richtig, das Projekt weiter voranzutreiben und die Vorzugsvariante als Grundlage für die weiteren Planungsschritte zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Kaya Kinkel
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-schienennetz-1151182
Antrag der Grünen vom 05. März 2026
In dem Antrag wird die Bundesregierung unter anderen dazu aufgefordert, nach dem Vorbild Österreichs eine gesetzlich verankerte Leitstrategie für die Eisenbahninfrastruktur des Bundes zu entwickeln und die Etappierung des Deutschlandtakts zum breiten Konsens des Infrastrukturausbaus in Deutschland zu erheben. Außerdem müsse die Regierung für die Schienenprojekte des Bedarfsplans, „in Verbund mit den aktuell laufenden Vorhaben im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“, eine verbindliche und mit den Ländern abgestimmte Etappierung des Deutschlandtakts vorlegen.
Die Grünen fordern außerdem einen Eisenbahnfonds, der die nächste anstehende Etappe des Deutschlandtakts bis 2035 vollständig finanziert. Die Projekte für die Etappe bis 2045 seien „zumindest in der Planung ebenfalls bereits jetzt vollständig verbindlich zu finanzieren“, heißt es. Nur so gelinge es, den Anstieg der Baukosten zu beenden und den drohenden Stopp der Planung sowie des Baus von Projekten zu vermeiden.
Der Eisenbahnfonds nach dem Vorbild Schweiz soll aus Sicht der Fraktion in Teilen aus Mitteln der Lkw-Maut finanziert werden. Die Europäische Kommission empfiehlt dieses Modell ihm Rahmen ihrer Hochgeschwindigkeitspläne als sinnvolles Finanzierungsinstrument, schreiben die Abgeordneten. (hau/ste/05.03.2026)

