Hamburg - Fragen & Antworten

Portrait von Ole Thorben Buschhüter
Antwort von Ole Thorben Buschhüter
SPD
• 21.03.2024

Die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern und der Vorstände der Hamburger öffentlichen Unternehmen werden von den jeweiligen Aufsichtsräten geschlossen, in denen jeweils nur Vertreterinnen und Vertreter des Senats, nicht aber Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten sind.

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