Portrait von Gudrun Schittek
Gudrun Schittek
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
100 %
6 / 6 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Felix H. •

NRW-Grüne wollen Handel mit pers. Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Verlangt Vater Staat künftig für Nachweis berechtigter Interessen einen Nachweis besonderer Kategorien personenbezogener Daten?

NRW-Grüne wollen Handel mit pers. Gegenständen von NS-Opfern verbieten. Unterstützt HH das Ansinnen?

Es gab im 3. Reich eine durch das Regime hergestellte gruppenbezogene Opfer- einschl. Überlebenschancenhierarchie von Opfergruppen.

Wären z.B. Gegenstände/Dokumente zum/vom hingerichteten NS-Oberst Stauffenberg handelbar (https://tinyurl.com/2dzy8wzp), zudem zum radikalen westukrainischen Nationalisten Bandera (jahrelang Ehrenhäftling mit Untergebenen in Sonderhaft im KZ Sachsenhausen)? https://tinyurl.com/2u3hk99h Wer definiert das Opfer als unspezifischen Rechtsbegriff? https://tinyurl.com/39d2esb2

Verlangt der deutsche Vater Staat künftig für den Nachweis berechtigter Interessen (Ausnahmeregelung) den Nachweis besonderer Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 I DSGVO, z.B. einen postnazistischen "Judennachweis", auch für angeheiratete Familienmitglieder, damit sie nicht vom dt. Staat strafrechtlich wegen des Verkaufsversuchs verfolgt werden?

Portrait von Gudrun Schittek
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Anfrage bezieht sich auf einen vom Land NRW eingebrachten Gesetzentwurf zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus. Hamburg hat am 12. Juni 2026 im Bundesrat der Einbringung des Gesetzentwurfs beim Deutschen Bundestag zugestimmt. Der Entwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Vorgesehen ist kein generelles Handelsverbot für Gegenstände, die ehemals NS-Verfolgten gehörten. Erfasst werden vielmehr bestimmte Dokumente und persönliche Gegenstände, die einen unmittelbaren Bezug zum jeweiligen Verfolgungsschicksal aufweisen. Der Begriff „Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ wird im Entwurf nicht näher definiert. Für die Anwendung des Gesetzes kommt es jedoch nicht allein auf die Einordnung einer Person als NS-Opfer, sondern zusätzlich auf den unmittelbaren Zusammenhang des konkreten Gegenstands mit ihrer Verfolgung an. Die in der Anfrage genannten Einzelfälle lassen sich daher nicht abstrakt beantworten. (Vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 21/7405 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus)

Die ebenfalls angesprochene Annahme, für die Inanspruchnahme einer Ausnahme vom Handelsverbot müssten Verkäufer ihre Abstammung, Religionszugehörigkeit oder sonstige besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO nachweisen, findet im Gesetzentwurf keine Grundlage. Die vorgesehenen Ausnahmen knüpfen insbesondere an die Zuführung der Gegenstände an Museen, Bibliotheken und Archive oder an Zwecke wie Wissenschaft, Forschung, Lehre, Kunst und Berichterstattung an. Der Gesetzentwurf verlangt keinen Nachweis einer familiären Beziehung zu einem NS-Opfer.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Gudrun Schittek
Gudrun Schittek
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Gudrun Schittek