Als Grüne Fraktion in der Bürgerschaft setzen wir uns weiterhin für die Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ein.
Für uns steht fest: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen
Das Ziel der inklusiven Beschulung steht für mich und meine Fraktion nicht zur Diskussion.
Uns ist wichtig: Mit der Änderung in der Bewilligungspraxis wurden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen noch die Kriterien, die Hamburg für die Bewilligung der Schulbegleitung zugrunde legt, verändert.
Für uns ist klar: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Kein Kind darf die Unterstützung verlieren, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht benötigt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, welche Auswirkungen die neuen Kriterien auf die tatsächlichen Bewilligungen haben.
