Uns ist wichtig: Mit der Änderung in der Bewilligungspraxis wurden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen noch die Kriterien, die Hamburg für die Bewilligung der Schulbegleitung zugrunde legt, verändert. Ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung bewilligt wird, orientiert sich weiterhin an den individuellen Bedarfen der Kinder.
Für uns ist klar: Inklusion darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Kein Kind darf die Unterstützung verlieren, die es für eine erfolgreiche Teilhabe am Unterricht benötigt. Deshalb werden wir sehr genau darauf achten, welche Auswirkungen die neuen Kriterien auf die tatsächlichen Bewilligungen haben.
Bei der Recherche ist mir vor allem eines aufgefallen. In Hamburg passiert beim Bevölkerungsschutz derzeit deutlich mehr, als man im Alltag mitbekommt. Gleichzeitig musste ich mir viele Informationen selbst erst aus verschiedenen Drucksachen zusammensuchen. Deshalb kann ich gut nachvollziehen, dass Sie sich einen besseren Überblick und mehr Orientierung wünschen.
Es existieren in Hamburg und ganz Deutschland keine einsatzbereiten öffentlichen Schutzbunker mehr, da die sogenannte Zivilschutzbindung im Jahr 2007 bundesweit aufgegeben wurde.
