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Dirk Kienscherf
SPD
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Frage von Arne S. •

Kürzungen in der Eingliederungshilfe?

Sehr geehrter Herr Kienscherf,

die SPD steht eigentlich für soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit und Inklusion. Die aktuellen Kürzungen in der Eingliederungshilfe, insbesondere bei Schulbegleitungen sind dabei aber eine Katastrophe. Sie trifft die ärmsten: Kinder mit Behinderungen und deren Familien.

Wie sind Kürzungen bei Schulbegleitungen und der Eingliederungshilfe mit den Grundwerten der SPD vereinbar?

Für viele Kinder mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf ist eine Schulbegleitung keine freiwillige Zusatzleistung, sondern die Voraussetzung dafür, überhaupt am Unterricht teilnehmen zu können.

Wie sollen Schulen die wegfallende Unterstützung auffangen? Was sind die Konzepte? Die Schulen sollen das nächstes Schuljahr bereits umsetzen und wissen nicht wie! Das System wird kollabieren! Das kann doch nicht im Sinne einer Bildungspolitik sein. Ich bin schwer enttäuscht und hätte das unter einer Rot-Grünen Regierung nicht für möglich gehalten.

Gruß

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S., 

vielen Dank für Ihre Frage. 

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung hat für das kommende Schuljahr die Bewilligungspraxis zur Schulbegleitung umgestellt. Das hat bei vielen Eltern und Fachkräften zu Verunsicherung und offenen Fragen geführt, was wir gut nachvollziehen können. Grundsätzlich gilt für uns: Jedes Kind, das einen Anspruch auf Schulbegleitung hat, wird diese auch bekommen. Sollten Sie den Eindruck haben, Ihr Anliegen sei bei der Bewilligung nicht umfassend berücksichtigt worden, wenden Sie sich gerne an die E-Mailadresse schbg-organisation@bsfb.hamburg.de in der Schulbehörde.

Uns ist wichtig: Mit der Änderung in der Bewilligungspraxis wurden weder die rechtlichen Rahmenbedingungen noch die Kriterien, die Hamburg für die Bewilligung der Schulbegleitung zugrunde legt, verändert. Ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung bewilligt wird, orientiert sich weiterhin an den individuellen Bedarfen der Kinder. Die Schulbegleitung wurde als ein wichtiges Instrument der Teilhabe an Bildung in Hamburg stetig ausgebaut und verbessert, denn Inklusion ist und bleibt ein wichtiger Baustein unserer Bildungspolitik. Dies zeigt sich auch an der bundesweit einmaligen, schulseitigen Bewilligungspraxis, die den Eltern viel bürokratischen Aufwand erspart.

Ziel der Schulbehörde ist es, die Bewilligungspraxis nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Daher hat die Schulbehörde die Entwicklung der Fallzahlen zum Anlass genommen, sich die Bewilligungspraxis noch einmal anzusehen und steuernd einzugreifen. Daher waren Mitarbeitende der Abteilung für Inklusive Bildung der Schulbehörde erstmals Teil der Konferenzen, die die Schulbegleitungen bewilligen. Zur Einordnung: Die Zahl der Schulbegleitungen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Damit sind auch die Kosten in den letzten 12 Jahren von knapp sieben Millionen Euro auf gut 42 Millionen Euro im Jahr 2025 angestiegen. Im Schuljahr 2014/15 wurden in Hamburg 1.574 Schulbegleitungen bewilligt. Im Schuljahr 2025/26 waren es 4.011. Das entspricht einer durchschnittlichen Steigerung von rund zehn Prozent pro Jahr. Allein im letzten Jahr ist die Zahl der Schulbegleitungen im Vergleich zum Vorjahr um 24 Prozent gestiegen. Gleichzeitig hat die Zahl der Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im letzten Jahr um 7,6 Prozent zugenommen, die Schülerzahlen insgesamt um 1,3 Prozent. Die Schulbehörde trägt die Verantwortung dafür, dass alle Kinder, die eine Schulbegleitung brauchen, diese auch bekommen. Gleichzeitig muss sie verantwortungsvoll mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln umgehen. 

Wir Abgeordnete der SPD-Fraktion haben in den letzten Wochen viele Nachrichten zur Situation der Schulbegleitungen erhalten und uns intensiv mit der Schulbehörde ausgetauscht. Uns wurde zugesichert, dass Einsprüche und kritische Fälle bei der Bewilligung der Schulbegleitung von einem multiprofessionellen Team aus Fachleuten in der Schulbehörde bis zum Ende der Sommerferien geprüft werden. Dies ist uns sehr wichtig und wir werden uns die Ergebnisse der neuen Bewilligungspraxis vom Senat berichten lassen und genau hinsehen, ob sie zu unerwünschten Effekten oder unzumutbaren Härten führt. Damit werden wir unserer Aufgabe als Parlament gerecht und tragen Sorge dafür, dass Inklusion an Hamburgs Schulen auch weiterhin gelingen kann. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dirk Kienscherf

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