Frage von Sonja B. • 11.07.2025

Antwort von Milan Pein SPD • 18.08.2025
Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass eine Auslieferung von Maja T. rechtlich nicht in Betracht kommt. Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser einstweiligen Anordnung war die Auslieferung allerdings bereits vollzogen, so dass jetzt keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, um die einmal ausgelieferte Person nach Deutschland zurück überstellen zu lassen.
Frage von Philipp T. • 11.07.2025

Antwort ausstehend von Krzysztof Rafal Walczak AfD
Frage von Peter S. • 02.07.2025
Antwort ausstehend von Marco Hosemann Die Linke
Frage von Peter S. • 02.07.2025

Antwort ausstehend von Kaja Steffens CDU
Frage von Peter S. • 02.07.2025

Antwort ausstehend von Michael Weinreich SPD
Frage von Peter S. • 02.07.2025

Antwort ausstehend von Simone Dornia BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN